Der Fachdienst begleitet unsere Bewohner*innen themenorientiert in beratender wie auch in heilpädagogisch-therapeutischer Funktion. Entscheidend für das Vorgehen sind dabei die individuellen Bedarfslagen. Auch im Bereich Kinderschutz und Kinderrechte ist der Fachdienst tätig. Im Hilfeverlauf sind die sozialpädagogische Diagnostik und das grundlegende Fallverstehen die zentralen konzeptionellen Bezugspunkte.
Nach den Verfahrensregeln des § 36 SGB VIII wird der Hilfeplan unter „Mitwirkung und Beteiligung von Kindern/Jugendlichen und Eltern“ einerseits und dem „Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte“ andererseits erstellt.